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Herzlich Willkommen bei autoglas plus!

Die autoglas Plus-Werkstätten arbeiten nach Qualitätskriterien des Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Die Betriebe haben sich insbesondere verpflichtet nachfolgende Anforderungen zu erfüllen bzw. Regeln einzuhalten:

Schadenserfassung und -abwicklung
  • Verwendung der Glasschaden-Anzeige von ZDK und ZKF
  • Aktuelle Kalkulationssoftware (z. B. DAT)
  • Entscheidung für den kostengünstigsten Reparaturwege (z. B. Scheibenreparatur)
  • Verwendung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge (Kfz-Reparaturbedingungen - unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. v. (ZDK))
  • Preisauszeichnung; Aushang der Stundenverrechnungssätze
  • Reparaturauftrag in schriftlicher Form
  • Schadenkalkulation unter Beachtung der nachfolgenden Regeln für die Reparatur von Glasschäden im autoglas Plus-System:
(a) Stundenverrechnungssatz:
Es ist mit dem normalen üblichen Stundenverrechnungssatz zu kalkulieren, wie er gegenüber den Kunden gemäß Aushang im Kfz-Unternehmen bekannt gemacht wird.

(b) Schadenkalkulation:
Die Glas-Schadenkalkulation erfolgt nach Herstellervorgaben bzw. mit den Systemen von DAT oder Audatex.

(c) Ersatzteile:
Grundsätzliche sind Originalersatzteile gem. Definition aus Art. 1 Ziff. 1 (t) GVO 1400/2002 zu verwenden; diese sind grundsätzlich zur UPE des jeweiligen Fahrzeugherstellers zu verrechnen (bei UPE-Aufschlag ist dieser durch - beizufügenden - Einkaufsnachweis zu belegen).

(d) Beschaffungskosten:
Diese Kosten sind in den Gemeinkosten enthalten, es sei denn, sie sind plausibel notwendig und übersteigen 25 € (z.B. Expresslieferung / Auslandslieferung). Kosten sind dann nachzuweisen.

(e) Entsorgungskosten:
Diese Kosten sind in den Gemeinkosten enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

(f) Kleinersatzteileile Kleinmaterial (Einzelteilwert unter 1,00 €/Stück):
Kleinersatzteile und Kleinmaterial werden maximal mit einer Pauschale von 2% der Ersatzteilkosten berechnet.
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